Neue Energie für Allershausen
Gerade auf kommunaler Ebene bieten sich vielfältige Möglichkeiten für eine nachhaltige Energiepolitik. Wir können als Kommune Vorbild für alle Bürger:innen sein. Um unsere Klimaziele zu erreichen und dabei auch noch Bürger:innen und die Gemeinde von Einnahmen aus EEG Anlagen profitieren zu lassen, benötigt Allershausen eine kommunale Bürgerenergiegenossenschaft (49% Kommune / 51% Bürger:innen)
Verbrauchsnahe Erzeugung von erneuerbarer Energie ist die Zukunft!
Mit einer eigenen Energiegenossenschaft profitiert unsere Gemeinde.
Alle Einnahmen aus der Energieerzeugung können für den Gemeindehaushalt verwendet werden. Und das beste daran, auf diese Einnahmen werden keine Kreisumlagen an den Landkreis fällig. Die Wertschöpfung bleibt bei uns in der Kommune. Somit ist der Gemeindehaushalt solider und breiter aufgestellt und beruht nicht nur auf Grund-, Einkommens- und Gewerbesteuereinnahmen.
Mit einer eigenen Energiegenossenschaft profitiert jeder einzelne Bürger und jeder örtliche Betrieb.
Durch Versorgungssicherheit und durch Preisstabilität. Zusätzlich kann bei Beteiligung an der Energiegenossenschaft der Bürger von günstigem Strom und/oder Wärme und von Kapitalerträgen der Erzeugungsanlagen profitieren. Auch durch Investitionen der Kommune aus den Erträgen der Energiegenossenschaft profitiert der Bürger. Die Kommune ist finanzstark und kann z. B. in sozialen Wohnungsbau, in Wohnungen für kommunale Angestellte (Kindergärtner:innen, Pfleger:innen etc.), einen Gewerbehof für hier ansässige Handwerksbetriebe oder in mehr Grundstücke für das Einheimischenmodell, einer höheren Vereinsförderung oder in weitere, dem Bürger vorteilhafte Infrastruktur vor Ort investieren.
Eine eigene kommunale Ernergiegenossenschaft bedeutet für jeden Bürger:
Deutlich günstigere Strom- und Wärmepreise, verbunden mit Energiesicherheit und Preisstabilität.
Konkret wollen wir:
- einen kommunalen Klimareferenten
- Solaranlagen auf allen öffentlichen Liegenschaften
- die Förderung von Mini PV (Balkonkraftwerken)
- Mieterstrom- oder Beteiligungsmodelle
- den Vorrang erneuerbarer Energie bei Sanierungsmaßnahmen und Neuerrichtung kommunaler Gebäude
- Gründung einer kommunalen Bürgerenergiegenossenschaft mit Planungen für den Bau von einer oder mehreren Windkraftanlage(n) und Planungen für den Bau eines Nahwärmenetzes
Unsere Themen, die uns besonders am Herzen liegen